Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Kreuter-Borgmeier Public Relations GmbH
§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreuter-Borgmeier Public Relations GmbH, Rothenbaumchaussee 5, 20148 Hamburg (im Folgenden Kreuter-Borgmeier), finden nur Anwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Sie liegen allen, auch künftigen Geschäften zugrunde. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränkt sich auf Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.
- Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Dienst- oder Werkleistung, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
- Kreuter-Borgmeier ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist.
- Kreuter-Borgmeier ist nicht verpflichtet, die vom Kunden überlassene Daten und Unterlagen sowie Daten und Unterlagen, der von Kreuter-Borgmeier fertig gestellten und ausgelieferten und / oder abgenommenen Arbeiten zu archivieren, soweit Kreuter-Borgmeier nicht gesetzlich oder vertraglich, zum Beispiel aufgrund einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung, dazu verpflichtet ist.
- Soweit diese Geschäftsbedingungen Schriftform vorschreiben, ist die Übermittlung per Email oder die Übermittlung eines Schriftstückes als Anhang einer E-Mail (z.B. als pdf-Datei) ausreichend.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungserbringung
- Kreuter-Borgmeier bietet Dienstleistungen einer PR-Agentur (im Folgenden Leistungen) an. Hierfür wird ein Presseverteiler unterhalten bzw. auch eigene Print- und Onlinemedien herausgegeben. Der Kunde kann unterschiedliche Medien und unterschiedliche Publikationsformate für die Veröffentlichung beauftragter oder bereitgestellter Texte wählen. Einzelheiten zu dem Vertragsinhalt ergeben sich aus dem Einzelauftrag.
- Die Leistung von Kreuter-Borgmeier besteht darin, Pressemitteilungen und Pressetexte des Kunden und/oder für den Kunden erstellte Texte (Anzeigentexte, redaktionelle Inhalte) über einen Presseverteiler zur Veröffentlichung anzubieten. Kreuter-Borgmeier hat keinerlei Einfluss darauf, dass ein Empfänger die empfangenen Texte seinerseits überprüft, bearbeitet und veröffentlicht. Kreuter-Borgmeier übernimmt daher keine Gewähr für eine Veröffentlichung durch die informierten Redaktionen oder für die Freischaltung in Presseportalen oder Pressediensten.
- Kreuter-Borgmeier bietet zudem an, im Auftrag des Kunden erstellte Texte oder vom Kunden bereitgestellte Texte in mit dem Kunden vereinbarten Medien zu veröffentlichen.
- Kreuter-Borgmeier ist um unverzügliches Erstellen und Verbreiten der Texte bemüht. Ist keine Vereinbarung getroffen, werden eingesandte Texte innerhalb von 72 Stunden verarbeitet und versandt. Kreuter-Borgmeier übernimmt keinerlei Haftung für Zeitverzögerungen, insbesondere hervorgerufen durch technische oder serverbedingte Ausfälle.
- Kreuter-Borgmeier ist nicht verpflichtet, Texte des Kunden zu versenden und/oder zu veröffentlichen, wenn wichtige Gründe entgegenstehen, z.B. wenn die Veröffentlichung gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, gegen Ethik, die Sitte und Ordnung verstoßen oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist oder wenn es sich um Texte handelt, die ausgeschickt werden, die ihrem Charakter nach nicht einer Pressemeldung, einem Pressetermin oder einem Veranstaltungshinweis entsprechen. Stellungnahmen von politischen Extremisten oder anderen Organisationen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen, werden nicht von Kreuter-Borgmeier an die Medien weitergegeben. Kreuter-Borgmeier ist berechtigt, Texte insbesondere auf Rechtschreibung, Grammatik und Inhalt, zu korrigieren und im Umfang zu kürzen.
- Die Medienadressen werden zum Versand durch Kreuter-Borgmeier genutzt. Sie sind nicht verkäuflich und werden nicht öffentlich zugänglich gemacht.
§ 3 Angebote, Vertragsschluss
- Die Angebote, erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen von Kreuter-Borgmeier sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde Kreuter-Borgmeier wenigstens in Textform beauftragt und Kreuter-Borgmeier eine Auftragsbestätigung versandt hat oder Kreuter-Borgmeier mit den beauftragten Leistungen beginnt.
- Ideen, Konzepte, Strategien, Gestaltungsvorschläge etc., die Kreuter-Borgmeier dem Kunden präsentiert, sind unverbindlich und erfolgen vorbehaltlich der Prüfung der Realisierbarkeit.
§ 4 Vertragslaufzeit
- Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
- Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Zusammenarbeit / Mitwirkung des Kunden
- Kreuter-Borgmeier und der Kunde arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei beabsichtigten Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen unverzüglich gegenseitig.
- Überlässt Kreuter-Borgmeier dem Kunden Entwürfe, Layouts oder andere (Teil)Leistungen, die der Freigabe bedürfen, gelten diese auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Kreuter-Borgmeier hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
- Die vom Kunden benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsbefugt sein. Einschränkungen der Zeichnungsbefugnis müssen vom Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
- Von Kreuter-Borgmeier übermittelte Besprechungsprotokolle (Rebriefings) sind verbindlich, sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt widerspricht.
- Die rechtliche Verantwortung für die beauftragte Leistung trägt der Kunde. Bei Zweifeln über die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistung hat der Kunde auf eigene Kosten Rechtsrat einzuholen.
- Der Kunde steht dafür ein, dass er Inhaber sämtlicher zur Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten erforderlichen Rechte ist, die Inhalte insbesondere frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde überträgt Kreuter-Borgmeier sämtliche zur umfassenden Veröffentlichung und Verbreitung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte. Kreuter-Borgmeier weist darauf hin, dass ihm durch eigene oder bearbeitete Inhalte eigene urheberrechtliche Nutzungsrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte zustehen können. Insoweit bedarf eine Veröffentlichung von Inhalten in anderen als den vereinbarten Medien oder eine sonstige Verwendung einer schriftlichen Genehmigung durch Kreuter-Borgmeier.
§ 6 Leistungsänderungen
- Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden zum vertraglich bestimmten Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen müssen schriftlich erfolgen. Ist absehbar, dass sich durch die Änderungs- oder Ergänzungswünsche der Fertigstellungszeitpunkt verschiebt oder sich die Kosten, insbesondere der Vergütungsanspruch von Kreuter-Borgmeier erhöht, teilt Kreuter-Borgmeier dies dem Kunden mit. Der Kunde hat dann die Wahl, sein grundsätzliches Einverständnis zu der Verschiebung der Leistungszeiten und Erhöhung der Vergütung oder aber die Rücknahme des Änderungswunsches zu erklären.
- Hält der Kunde an seinen Änderungswünschen fest, prüft Kreuter-Borgmeier die Umsetzbarkeit und teilt dem Kunden die konkreten Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen (Termine und Vergütung) mit. Die Darlegung enthält in der REgel einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches.
- Über die Umsetzung der Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden wird eine schriftliche Nachtragsvereinbarung abgeschlossen. Kommt eine Einigung nicht zustande, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
- Von dem Änderungsverfahren betroffene Termine und Fristen werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung und Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der Umsetzung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
- Den durch das Änderungsverlangen entstehenden Kostenaufwand, insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten, trägt der Kunde, auch wenn eine Einigung im Sinne von Absatz 3 nicht zustande kommt.
- Kommt eine schriftliche Ergänzungs-/Änderungsvereinbarung nicht zustande, werden von uns aber gleichwohl zusätzliche Leistungen auf Verlangen des Kunden erbracht, ist hierfür die Vergütung nach der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten.
§ 7 Prüfungspflichten des Kunden, Abnahme von Werkleistungen
- Der Kunde ist verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigmeldung und / oder Bereitstellung bzw. Ablieferung zu untersuchen und zu prüfen.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Bereitstellung anzuzeigen.
- Mängel sind uns gegenüber schriftlich unter Angabe der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Informationen anzuzeigen.
- Lässt der Kunde eine ihm von uns gesetzte angemessene Frist zur Abnahme verstreichen, gilt die Leistung mit Ablauf dieser Frist als abgenommen. Die Leistung gilt auch ohne Fristsetzung als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung nutzt, ohne erhebliche Mängel gerügt zu haben.
- Kreuter-Borgmeier hat das Recht, Teilabnahmen zu verlangen, wenn es sich um in sich abgeschlossene Teilleistungen handelt.
§ 8 Rechte
- Die Leistungen von Kreuter-Borgmeier stellen sich in der Regel als persönliche geistige Schöpfungen dar und unterliegen in diesem Fall dem Urheberrechtsgesetz. Unabhängig von der Art des Auftrages ist Kreuter-Borgmeier Urheber und Inhaber sämtlicher Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte.
- Die Nutzungsrechte an den Leistungen von Kreuter-Borgmeier werden nur in dem Umfang übertragen, der ausdrücklich in dem zugrunde liegenden Vertrag festgehalten ist. Bei fehlender Regelung erhält der Kunde widerruflich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, an Texten und Gestaltungen, die dem Urheberrecht unterliegen, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der notwendig ist, den mit dem jeweiligen Vertrag verfolgten Zweck zu erreichen. Eine weitergehende Nutzung, ist nicht gestattet.
- Soweit Kreuter-Borgmeier mit dem Kunden keine weitergehende Vereinbarung hat, werden Rechte räumlich beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und zeitlich für die Dauer des Vertrages eingeräumt.
- Kreuter-Borgmeier ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenzkunden und das kundenbezogene Projekt zu Demonstrationszwecken und zu Werbezwecken sowie für die Presse zu nutzen, wenn nicht wichtige Gründe dagegensprechen.
§ 9 Verwertungsgesellschaften, Künstlersozialabgabe
- Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA oder VG Wort abzuführen. Werden diese Gebühren von Kreuter-Borgmeier verauslagt, ist der Kunde zur Erstattung gegen Nachweis verpflichtet.
- Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberatenden Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der von Kreuter-Borgmeier erteilten Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
- Soweit Kreuter-Borgmeier auftragsgemäß Kreativdienstleistungen von Dritten einkauft, für die eine Künstlersozialabgabe zu entrichten ist, stellt der Kunde Kreuter-Borgmeier in voller Höhe von den Kosten dieser Abgabe frei.
§ 10 Zahlungsbedingungen, Verzug
- Die Leistungen von Kreuter-Borgmeier, insbesondere auch Konzept-, Beratungs- oder Entwicklungsarbeiten, erfolgen grundsätzlich gegen Honorar.
- Die Rechnungen von Kreuter-Borgmeier sind sofort nach Leistungserbringung, bei Werkleistungen nach Abnahme ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei längerfristigen Aufträgen oder bei durch den Kunden veranlassten Arbeitsverzögerungen behält sich Kreuter-Borgmeier eine Zwischenabrechnung vor. Kreuter-Borgmeier ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen auf die Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und nach Projektfortschritt zu verlangen. Gleiches gilt für die Berechnung von Teilleistungen, soweit Kreuter-Borgmeier zu deren Erbringung berechtigt ist.
- Der Kunde gerät auch ohne Mahnung mit dem Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserhalt in Zahlungsverzug.
- Hat Kreuter-Borgmeier mit dem Kunden keine Vereinbarung über die Vergütung der Leistung getroffen, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die allgemeinen, zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Honorare gemäß der Preisliste von Kreuter-Borgmeier als üblich.
- Von uns angegebene Preise und Vergütungssätze sind netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. Verpackung und Transport.
- Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Kreuter-Borgmeier das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
- Kreuter-Borgmeier ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem Kreuter-Borgmeier in Verzug ist. Der Kreuter-Borgmeier ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der Kreuter-Borgmeier aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
- Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Kreuter-Borgmeier ausüben bzw. geltend machen.
§ 11 Haftung
- Kreuter-Borgmeier haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
- Kreuter-Borgmeier haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Kreuter-Borgmeier oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet Kreuter-Borgmeier für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kreuter-Borgmeier oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von Kreuter-Borgmeier gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
- Kreuter-Borgmeier haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
§ 13 Verjährung
- Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Kunden hiervon) der Vertragsgegenstände; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber Kreuter-Borgmeier.
- Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kreuter-Borgmeier, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 14 Vertraulichkeit, Datenschutzbestimmungen
- Kreuter-Borgmeier und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
- Kreuter-Borgmeier trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die von Kreuter-Borgmeier mit der Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Kreuter-Borgmeier verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er zum Abschluss einer schriftlichen Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) mit Kreuter-Borgmeier verpflichtet ist, wenn er Kreuter-Borgmeier mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt.
§ 15 Sonstige Bestimmungen, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen, einschließlich der Zahlungsverpflichtungen des Kunden, ist ausschließlich Hamburg.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
- Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle das von den Parteien Gewollte, im Übrigen die gesetzliche Regelung. Für den Fall einer Vertragslücke ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des zwischen Kreuter-Borgmeier und dem Kunden bestehenden Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die Regelungslücke bei Vertragsschluss erkannt und bedacht. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Kunden ersetzt.
Stand: 15. März 2023